§ 1 Allgemeine Informationen
Die nachfolgenden Angaben geben die Inhalte der uns vorliegenden Versicherungsunterlagen für Tajm Transport wieder. Sie informieren über Versicherungsarten, Versicherungssummen, Vertragslaufzeiten, räumliche Geltungsbereiche sowie ausdrückliche Einschränkungen. Die Übersicht ist keine eigenständige Versicherungszusage, keine zusätzliche Versicherung und keine Zusage einer Entschädigung in bestimmter Höhe. Für Versicherungsleistungen sind die jeweils wirksamen Versicherungsscheine, die Vertragsbedingungen, die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen und der konkrete Schadensfall maßgeblich.
§ 2 Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen
Als Versicherungsnehmer ist in den übermittelten Unterlagen Tajm Transport, Arndtstr. 42, 12489 Berlin, angegeben. Die Dokumente stammen von Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, Allianz Esa GmbH und andsafe AG. Es handelt sich um verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichen versicherten Tätigkeiten. Beträge aus verschiedenen Verträgen dürfen nicht ohne Weiteres addiert oder als einheitlicher Versicherungsschutz für einen Umzug verstanden werden.
§ 3 Allianz – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Der Versicherungsschein der Allianz Versicherungs-AG vom 23. Juni 2026 nennt eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Komfort 04/2022). Als Betriebsart ist „Umzugsunternehmen/Umzugsspedition“ eingetragen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Unternehmer des versicherten Betriebs beziehungsweise aus der Ausübung des versicherten Berufs. Der Versicherungsschutz umfasst laut Versicherungsschein die Betriebsstätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der vereinbarte Beginn lautet 01.07.2026, 0:00 Uhr; als Ablauf ist 01.07.2029, 0:00 Uhr angegeben. Die Dokumente erläutern zudem eine automatische jährliche Verlängerung und eine dreimonatige Kündigungsfrist nach den Vertragsregeln.
§ 4 Allianz – Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Die pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt 3.000.000 € je Versicherungsfall und 9.000.000 € für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, soweit für einzelne Positionen oder in den Versicherungsbedingungen nichts Abweichendes festgelegt ist. Eine generelle tarifliche Selbstbeteiligung wurde nicht vereinbart. Für einzelne Risiken können jedoch vertragliche Selbstbeteiligungen je Versicherungsfall gelten. Diese Versicherungssummen sind Höchstbeträge der Haftpflichtdeckung und keine individuelle Wertgarantie für Möbel oder Hausrat.
§ 5 Allianz – Mitversicherte Risiken und ausdrückliche Ausschlüsse
Laut Versicherungsschein ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Mietsachschäden an fremden beweglichen Sachen nach dem bezeichneten Haftpflichtbaustein mitversichert. Die Unterlagen halten ausdrücklich fest, dass Installationsarbeiten an Wasser- und Elektroanlagen nicht durchgeführt werden. Ansprüche wegen Schäden an eingelagerten Gütern und die daraus resultierenden Vermögensschäden sind bei dieser Allianz-Betriebshaftpflicht ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Ansprüche aus Müll-/Abfallbeseitigung und -lagerung, Containerdienst oder Recycling. Die Nennung von Umzugsunternehmen im Versicherungsschein bedeutet nicht, dass automatisch sämtliche Renovierungs-, Montage- oder Lagerdienstleistungen versichert sind.
§ 6 Allianz – Vertragsgrundlagen
Laut Versicherungsschein gelten die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Komfort 04/2022, der Baustein Haftpflichtversicherung für Handel, Handwerk und Gewerbe sowie freie Berufe (FHA-8000KZ0 04/2022), der Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung mit Regelungen für Nutz- und Flottenfahrzeuge (FHA-8505Z0 04/2022), die Pflichten für alle Bausteine (FFS-0001Z0 04/2022) und die allgemeinen Regelungen (FFS-0010Z0 04/2022). Der bloße Verweis auf einen Bedingungsbaustein ist kein Nachweis für eine eigenständige oder uneingeschränkte Kfz-Haftpflichtdeckung. Der genaue Bedingungswortlaut wurde in den hochgeladenen Seiten nicht vollständig übermittelt.
§ 7 Allianz Esa – Güterschaden-Haftpflichtversicherung
Die Versicherungsbestätigung von Allianz Esa GmbH vom 23. Juni 2026 bestätigt eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung gemäß § 7a Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) mit Vertragsbeginn 01.07.2026. Die Bestätigung weist ausdrücklich darauf hin, dass sie ausschließlich für diese Güterschaden-Haftpflichtversicherung gilt und keinen Nachweis einer Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung darstellt. Ein weiterer Versicherungsnachweis beschreibt eine laufende Logistikversicherung für Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistiker. Dieser nennt den Vertragsbeginn 01.07.2026 und den Vertragsablauf 01.01.2030 sowie die in der Urkunde beschriebenen Verlängerungs- und Kündigungsregelungen.
§ 8 Allianz Esa – Höchstversicherungssummen pro Schadensfall
Für Frachtverträge nennen die Unterlagen folgende Maxima je Schadensfall: bei Güterschäden 3.000.000 €, bei Güterfolgeschäden 500.000 € und bei reinen Vermögensschäden 500.000 €. Für Speditionsverträge werden ebenfalls 3.000.000 € für Güterschäden, 500.000 € für Güterfolgeschäden und 500.000 € für reine Vermögensschäden ausgewiesen. Für Lagerverträge sind 3.000.000 € bei Güterschäden, 500.000 € bei Güterfolgeschäden, 500.000 € bei reinen Vermögensschäden und 500.000 € bei Differenzen zwischen Soll- und Ist-Bestand des Lagerbestands angegeben. Bei Inventurdifferenzen ist die Leistung außerdem unabhängig von der Zahl ursächlicher Schadensfälle, Lagerstätten und Auftraggeber je Versicherungsjahr begrenzt. Alle Beträge beziehen sich auf die dort dargestellten Grenzen der Versichererleistung bei gesetzlicher oder vertraglicher Haftung, nicht auf eine pauschale Auszahlung an jeden Auftraggeber.
§ 9 Allianz Esa – Schadensereignis, Jahresmaximum und Nebenkosten
Als Begrenzung der Versicherungsleistung je Schadensereignis werden 6.000.000 € angegeben. Wenn aus einem Ereignis Schäden bei mehreren Geschädigten entstehen und die Ansprüche insgesamt diese äußerste Grenze übersteigen, erfolgt die Leistung anteilig im Verhältnis der Ansprüche, wie im Dokument beschrieben. Als Jahresmaximum ist 10.000.000 € für alle Schadensereignisse aus den versicherten Verkehrsverträgen eines Versicherungsjahres genannt. Die Höchstleistung für Beförderungsmehrkosten beziehungsweise Fehlleitung beträgt 50.000 € je Schadensereignis. Für Bergungs-, Vernichtungs- oder Beseitigungskosten werden bis zu 100.000 € je Schadensereignis genannt.
§ 10 Allianz Esa – Räumlicher Geltungsbereich
Die Unterlagen beschreiben einen weltweiten Versicherungsschutz für versicherte Verkehrsverträge. Für Lagerverträge gilt der angegebene Geltungsbereich ausschließlich innerhalb der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz. Für Frachtverträge im Straßengüterverkehr ist die Deckung auf Europa innerhalb der geografischen Grenzen, die Mittelmeeranrainerstaaten und Zypern begrenzt. Diese räumlichen Bestimmungen gelten nur für den jeweils bezeichneten Vertragstyp und im Rahmen sämtlicher übriger Versicherungsbedingungen.
§ 11 Allianz Esa – Versicherungsbedingungen und individuelle Vereinbarungen
Als Vertragsgrundlagen sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die laufende Versicherung für Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter und Logistiker (Esa 4.0) sowie die dazugehörigen Informationen zur Datenverarbeitung und Versicherung genannt. Unter den Rubriken „Geschriebene Bedingungen“ und „Individuelle kundenspezifische Vereinbarungen“ ist jeweils „KEINE“ angegeben. Der Versicherungsnachweis erläutert, dass im Fall widersprechender gedruckter und geschriebener Bedingungen geschriebene Regelungen Vorrang haben. Ohne den vollständigen Text der Bedingungen Esa 4.0 ist eine abschließende Aussage zu allen Haftungsausschlüssen, Obliegenheiten und Fristen nicht möglich.
§ 12 andsafe – separate Betriebshaftpflichtversicherung
Ein vorgelegter Versicherungsschein der andsafe AG vom 30. Mai 2026 weist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Tajm Transporte aus. Versicherungsbeginn ist 01.06.2026, 0:00 Uhr, mit angegebenem Ablauf 01.06.2027, 0:00 Uhr. Das Schreiben beschreibt eine Verlängerung um jeweils ein Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgerecht beendet wird, sowie eine Möglichkeit zur täglichen Kündigung nach der ersten vereinbarten Laufzeit. Als Hauptgewerbe ist ausdrücklich „Kurier“ genannt; weitere mitversicherte Gewerbe sind im vorgelegten Dokument nicht ausgewiesen. Die Versicherungssumme beträgt pauschal 5.000.000 € für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden. Die Jahreshöchstentschädigung ist auf das Zweifache der jährlichen Versicherungssumme begrenzt. Daraus lässt sich keine automatische Deckung für Umzugs- oder Renovierungstätigkeiten ableiten.
§ 13 Allianz – vorläufige Deckungszusage für Firmenhaftpflicht
Eine weitere eingereichte Allianz-Unterlage trägt die Bezeichnung „Vorläufige Deckungszusage Firmen Haftpflicht / Betriebshaftpflichtversicherung“. Sie führt als versichertes Risiko „Umzugsunternehmen“ und nennt 5.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall sowie für alle Versicherungsfälle während der Dauer der vorläufigen Versicherung. Grundlage der Beitragsberechnung sind dort 50.000 € Umsatz und 17 Personen. Eine vorläufige Deckungszusage ist nicht mit einem endgültigen Versicherungsschein identisch. Da später ein Allianz-Versicherungsschein mit einer Summe von 3.000.000 € je Versicherungsfall vorliegt, wird die vorläufig genannte Summe nicht als aktuell zusätzlich bestehende Umzugsdeckung beworben.
§ 14 Unterschiede zwischen den Dokumenten
Die Unterlagen bezeichnen unterschiedliche Versicherungsprodukte, Versicherungsnehmer-Schreibweisen, Zeiträume, Risiken und Versicherungssummen. Besonders wichtig: Die endgültige Allianz-Betriebshaftpflicht nennt 3.000.000 € je Versicherungsfall; das separate vorläufige Allianz-Dokument nennt 5.000.000 €; andsafe nennt ebenfalls 5.000.000 €, jedoch mit dem Hauptgewerbe „Kurier“; Allianz Esa beschreibt Höchstleistungen für Verkehrsverträge und bestimmte Lagerverträge. Diese Werte ersetzen einander nicht automatisch und dürfen nicht zusammengerechnet werden. Der tatsächliche Fortbestand der Versicherungen hängt unter anderem von den Vertragsbedingungen und der fristgerechten Beitragszahlung ab; er ist anhand der übergebenen, 2026 ausgestellten Dokumente zum heutigen Zeitpunkt nicht unabhängig bestätigt.
§ 15 Meldung eines Schadens und Nachweise
Bei einem vermuteten Schaden sollten Kundinnen und Kunden möglichst umgehend Tajm Transport kontaktieren, den Auftrag und das Schadensdatum benennen, den Sachverhalt beschreiben und vorhandene Fotos sowie weitere geeignete Unterlagen aufbewahren. Die Allianz-Unterlagen weisen zudem auf eine Rund-um-die-Uhr-Schadenmeldung über Allianz hin. Welche Anspruchsfristen, Formvorschriften und Nachweispflichten im Einzelfall gelten, kann aus den übermittelten Auszügen nicht abschließend bestimmt werden. Diese Website ersetzt deshalb nicht die gesetzlichen Anzeige- und Haftungsregelungen oder die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
§ 16 Weitere Hinweise zu Vertragslaufzeit und Beiträgen
Der Allianz-Versicherungsschein für die Betriebs-/Berufshaftpflicht sieht eine monatliche Beitragsperiode vor und erläutert, dass bei verspäteter Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags der Versicherungsschutz gefährdet sein kann. Die Unterlagen enthalten Ausführungen zu Beginn und Ende des Versicherungsschutzes, Kündigung und Widerruf sowie zu Kontaktmöglichkeiten für Versicherungsfragen und Schadenmeldungen. Beitragsbeträge, Bankdaten, interne Mandatsangaben, personenbezogene Kontaktdaten und die vollständigen individuellen Vertragsnummern werden aus Gründen der Vertraulichkeit hier nicht veröffentlicht.
§ 17 Maßgeblichkeit und individuelle Klärung
Die vorstehenden Angaben sind eine Zusammenfassung der vorgelegten Versicherungsscheine, Bestätigungen und abgebildeten Vertragsseiten. Für einzelne Schäden können gesetzliche oder vertragliche Haftungsbegrenzungen, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und Nachweispflichten gelten. Insbesondere bestehen keine allgemeine Neuwertgarantie, keine automatische Erstattung jeder beschädigten Sache und keine Zusage, dass alle im Internet angebotenen Leistungen vom jeweiligen Versicherungsschutz erfasst werden. Für Fragen zu einem konkreten Auftrag oder zu einem möglichen Schadensfall wenden Sie sich bitte an Tajm Transport unter info@tajmtransport.de oder 030 / 85400157.